Wie wird der Energiebezug am Übergabezähler ermittelt und abgerechnet?
Am Übergabezähler wird von der bezogenen Energiemenge der Verbrauch der drittversorgten Letztverbraucher (Unterzähler) abgezogen. Das kleinstmögliche Ergebnis für die Abrechnung ist 0 kWh.
Wie wird die Energieeinspeisung am Übergabezähler ermittelt und abgerechnet?
Die Ermittlung der Einspeisemenge am Übergabezähler ergibt sich aus der physikalisch eingespeisten Menge. Sofern das Ergebnis der Differenz aus der bezogenen Energiemenge am Übergabezähler und aller Verbrauchswerte der drittverbrauchten Letztverbraucher negativ wird, wird die Einspeisemenge am Übergabezähler um diesen Differenzbetrag erhöht.
Die eingespeiste bzw. ermittelte Menge wird dem Anlagenbetreiber gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vom Netzbetreiber vergütet.
Wie erfolgt die Abrechnung drittbelieferter Kunden?
Die Netznutzungsabrechnung für die Marktlokation (siehe auch Rubrik: Drittbelieferung und Lieferantenwechselprozesse) der Kundenanlage (Übergabezähler), sowie die Marktlokationen von drittbelieferten Letztverbrauchern in der Kundenanlage nimmt der Netzbetreiber gemäß den für diese Marktlokationen bestehenden Netznutzungsverträgen vor. In den meisten Fällen besteht der Netznutzungsvertrag mit dem Lieferanten, der dann die Netznutzungsabrechnung vom Netzbetreiber erhält. Der Übergabezähler wird turnusmäßig zum 31.12. eines Kalenderjahres abgerechnet.
Wie erfolgt die Abrechnung im Fall von unterschiedlichen Spannungsebenen bei Übergabezähler und Unterzählern?
Die Abrechnung der Netzentgelte für die Unterzähler erfolgt grundsätzlich analog der Abrechnung des Übergabezählers. Ist die Kundenanlage beispielsweise in der Mittelspannung angeschlossen, werden sowohl die Marktlokation der Kundenanlage (Übergabezähler) als auch die Marktlokationen der drittbelieferten Letztverbraucher (Unterzähler) mit den Netzentgelten Mittelspannung abgerechnet. In diesem Fall sind alle Unterzähler als RLM-Messungen auszuführen, um entsprechende Arbeits- und Leistungswerte für die Abrechnung zu erhalten.
Wie wird mit Verlustenergie im Fall von unterschiedlichen Spannungsebenen bei Übergabezähler und Unterzählern umgegangen?
Verluste, die z. B. bei Anschluss der Kundenanlage ans Mittelspannungsnetz und in der Kundenanlage angeschlossenen Letztverbrauchern mit niederspannungsseitiger Messung entstehen, werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt und sind vom Kundenanlagenbetreiber (Übergabezähler) zu tragen.