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Lieferung Aushilfsenergie/Ersatzversorgung
Strom für alle Fälle.
Falls wir Ihrer Lieferstelle keinem Stromlieferanten zuordnen können, wird der zuständige Aushilfslieferant bzw. Grundversorger vorübergehend Ihre Versorgung übernehmen.
Sind Sie am Niederspannungsnetz angeschlossen, dann werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG durch den zuständigen Grundversorger beliefert. Die geltenden Bedingungen und Preisen sind auf der Internetseite des Grundversorgers veröffentlicht.
Nutzen Sie einen Anschluss zur Entnahme elektrischer Energie, der nicht am Niederspannungsnetz angeschlossen ist, dann übernimmt die Lieferung der Aushilfsenergie die Stadtwerke Strom Plauen GmbH & Co. KG.
Die geltenden Bedingungen und Preise zur Lieferung der Aushilfsenergie sind auf der Internetseite des Aushilfslieferanten veröffentlicht.