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Meldepflicht bei Stromsteuerbefreiung
Verringerung des Zahlungsanspruchs.
Stromsteuerbefreiung und EEG-Vergütung
Regelungen zum Zahlungsanspruch
Die Höhe der gesetzlichen Förderung (anzulegender Wert) verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.
Zur Ermittlung der zulässigen Vergütungshöhe durch den Netzbetreiber ist es notwendig, dass der Anlagenbetreiber jährlich dazu Mitteilung macht.
Stromsteuerbefreiung und Zuschlagszahlung nach KWKG
Regelungen zur Zuschlagszahlung im Ausschreibungsverfahren
Die Höhe der Zuschlagszahlung als Ergebnis einer Ausschreibung verringert sich für Strom, der durch das Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.
Zur Ermittlung der zulässigen Zuschlagszahlung durch den Netzbetreiber ist es notwendig, dass der Anlagenbetreiber jährlich dazu Mitteilung macht.