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Finanzieller Ausgleich
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um den finanziellen Ausgleich einer Redispatch-Maßnahme.
Sofern Anlagenbetreiber aufgrund von Maßnahmen nach § 13a Absatz 1 EnWG (Redispatch-Maßnahmen) Strom nicht einspeisen konnten, ist der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Maßnahmen lag, im gesetzlichen Umfang zum finanziellen Ausgleich verpflichtet (vgl. § 13a Absatz 2 EnWG).
Geändert hat sich gegenüber der bisherigen Härtefallentschädigung insbesondere die Abwicklung. Für die Ermittlung der Ausfallarbeit als Grundlage für die Abrechnung des finanziellen Ausgleichs sind einheitliche Prozesse im Rahmen der Marktkommunikation mit neu definierten Rollen, wie dem Betreiber der Technischen Ressource (BTR), einzuhalten.
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Wie wird der finanzielle Ausgleich ermittelt?
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Wie ermittelt sich die Ausfallarbeit?
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Welche Abrechnungsvarianten gibt es?
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Zahlung des finanziellen Ausgleichs durch ein automatisiertes Gutschriftenverfahren
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Was sind entgangene Einnahmen bei EEG-Anlagen mit Einspeisevergütung?
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Was sind entgangene Einnahmen bei EEG-Anlagen in der Direktvermarktung mit Marktprämie?
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Was sind entgangene Einnahmen bei EEG-Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung?
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Was können ersparte oder zusätzliche Aufwendungen sein?
weiterführende Informationen
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