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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Luftaufnahme von Solarkraftwerk mit blauen Photovoltaik-Paneele n. Rand des Daches des Mehrfamilienhauses

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein neues Versorgungsmodell aus dem „Solarpaket I“, welches am 16.05.2024 in Kraft getreten ist. Das Konzept zielt darauf ab, den Nutzern eines Gebäudes anteilig den Strom aus einer Gebäudestromanlage (PV-Anlage) zuzuweisen. Bei Teilnahme am Gebäudestrommodell werden die entsprechenden Letztverbraucher durch den Betreiber der Gebäudestromanlage beliefert. Für den Reststrom muss jeder einzelne Letztverbraucher mit einem Stromlieferanten seiner Wahl einen Stromliefervertrag abschließen.

Aktuelle Information zur Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung 

Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber seit Inkrafttreten des Solarpaket I dazu verpflichtet, dieses Modell anzubieten. 

Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung in unseren IT-Systemen. Es gibt aber noch offene Fragestellungen zum Modell, insbesondere zur Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien (Netzbetreiber, Betreiber der Gebäudestromanlage, Messstellenbetreiber, Stromlieferanten).