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Entgelte für Ausgleichsenergie
Preise für Mehr- und Mindermengen.
Die Abrechnung der monatlich festgestellten Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgte mit Anwendung der hier veröffentlichten Preise bis zum 31.12.2015.
Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt wurde unabhängig hiervon erhoben.
Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen durch den Netzbetreiber erfolgt ab 01.04.2016 unter Anwendung des Leitfadens "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14.10.2014. Daher finden Sie künftig die Preise für die Mehr- und Mindermengen auf der Internetseite des BDEW für Strom.
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Historie Entgelte für Ausgleichsenergie