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Überschusserlösabschöpfung
Die wichtigsten Fragen & Antworten auf einen Blick
Haben Sie ein Schreiben unseres Übertragungsnetzbetreibers erhalten bezüglich des Strompreisbremsegesetzes? Dann haben wir Ihnen hier weitere Informationen zusammengestellt:
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Allgemeine Informationen
Was ist die Strompreisbremse?
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20.12.2022 dient der Entlastung von Verbrauchern aufgrund stark steigender Stromkosten. Die Entlastungsmaßnahmen sollen möglichst durch Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen generiert werden.
Was bedeutet die Strompreisbremse für mich als Anlagenbetreiber?
Die Betreiber einer oder mehrerer nach § 13 StromPBG betroffenen Erzeugungsanlage(n) sind verpflichtet, Überschusserlöse aus der Direktvermarktung zu ermitteln und an Ihren Anschlussnetzbetreiber zu überweisen. Um die Anlagenbetreiber bei der Ermittlung der Überschusserlöse zu unterstützen, haben die Übertragungsnetzbetreiber ein Berechnungsportal bereitgestellt.
Überschusserlösabschöpfung
Informationen für Anlagenbetreiber
Ich habe kein Schreiben des Übertragungsnetzbetreibers erhalten
Das Schreiben Ihres Übertragungsnetzbetreiber wurde Mitte April verschickt und enthält wichtige Informationen zur Berechnung der Überschusserlöse und Generierung einer individuellen Quittungsdatei. Sollten Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Übertragungsnetzbetreiber.
Ich habe kein Schreiben des Anschlussnetzbetreibers erhalten
Alle Anlagenbetreiber erhalten in Kürze auch ein Schreiben von uns als Ihren Anschlussnetzbetreiber mit weiteren Informationen und konkreten Schritten zur Überschusserlösabschöpfung. Wir bitten hierbei um Ihre Geduld. Sollten Sie jetzt bereits wichtige Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Servicecenter:
Telefonnummer:
+49 (0)3 65 – 91 899 015
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 7:00 bis 16:00 Uhr
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Betroffenheit
Bin ich betroffen vom StromPBG?
Von der Erlösabschöpfung betroffen sind Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer als 1 MW.
Ausgenommen sind Anlagen, die überwiegend Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Biomethan, Steinkohle, Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas oder Sondergase verstromen, sowie die Stromerzeugung mit ausschließlich netzgekoppelten Speichern.
Meine Anlage ist nicht größer als 1 MW, warum wurde ich kontaktiert?
Ihre Anlage wurde aufgrund der Anlagenzusammenfassung nach § 13 StromPBG identifiziert. Bitte weisen Sie über eine E-Mail mit entsprechenden Unterlagen nach, dass Sie nicht von der Anlagenzusammenfassung betroffen sind.
Welche E-Mail-Adresse Sie hierfür nutzen können, erfahren Sie in unserem Schreiben. Alternativ können Sie auch unser Servicecenter unter der Telefonnummer +49 (0) 365 91 899 015 kontaktieren.
Meine Anlage befindet sich nicht in der Direktvermarktung, warum wurde ich kontaktiert?
Sie wurden kontaktiert, da grundsätzlich die Möglichkeit zum Wechsel in die Direktvermarktung besteht. Daher haben wir analog den Übertragungsnetzbetreibern auch alle Anlagenbetreiber von potenziell betroffenen Stromerzeugungsanlagen informiert. Falls sich Ihre Anlage in den angegeben Abschöpfungszeitrahmen nicht in der Direktvermarktung befindet, ist dieses Schreiben für Sie gegenstandslos. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber Ihrer Meldepflicht nachkommen.
Meine Anlage wird von einer Betreibergesellschaft verwaltet – wer ist für die Abwicklung der Überschusserlösabschöpfung zuständig?
In diesem Falle sind Sie als Anlagebetreiber für die Abwicklung der Überschusserlösabschöpfung zuständig.
Eine Stromerzeugungsanlage gehört anteilig mehreren Eigentümern. Wer ist zur Zahlung der Überschusserlöse an den Netzbetreiber verpflichtet?
Gemäß § 14 Abs. 1 StromPBG ist der Betreiber der Stromerzeugungsanlage zur Zahlung der Überschusserlöse verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, wer Eigentümer der Anlage ist.
Ich habe keine Überschusserlöse ermittelt, muss ich mich trotzdem melden?
Ja, als Anlagebetreiber müssen Sie mindestens einen Nachweis erbringen, dass keine Überschusserlöse ermittelt werden konnten. Bitte folgen Sie den beschriebenen Schritten und senden Sie eine Quittungsdatei von 0,00 EUR Überschusserlöse.
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Erforderliche Schritte
Welche Abrechnungszeiträume sind zu beachten?
Der Gesetzgeber hat folgende zwei Abrechnungszeiträume definiert:
Abrechnungszeitraum 1
01.12.2022 bis 31.03.2023
Abrechnungszeitraum 2
01.04.2023 bis 30.06.2023
Welche Schritte sind für mich als Anlagenbetreiber erforderlich?
1. Ermittlung der Abschöpfungsbeträge im Berechnungsportal
Als Anlagebetreiber sind Sie für die Ermittlung der korrekten Abschöpfungsbeträge verantwortlich. Diese Ermittlung führen Sie in dem seitens des Übertragungsnetzbetreibers bereitgestellten Berechnungsportal durch. Die Registrierungsdaten finden Sie im Schreiben Ihres Übertragungsnetzbetreibers. Nach der Ermittlung Ihrer Abschöpfungsbeträge erhalten Sie eine entsprechende Quittung inkl. einer eindeutigen Quittungsnummer. Vor allem die Quittungsnummer ist für die nächsten Schritte notwendig.2. Überweisung der Überschusserlöse (inkl. Angabe der Quittungsnummer)
Als Anlagebetreiber müssen Sie die Überschusserlöse an uns als Ihren Anschlussnetzbetreiber überweisen. Die konkrete Bankverbindung finden Sie in unserem Schreiben. Bitte geben Sie ausschließlich eine Quittungsnummer bei der Überweisung an – also je Quittungsdatei eine Überweisung.3. Einreichung der Quittungsdatei via E-Mail
Bitte stellen Sie uns spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Überweisung die Quittungsdatei via E-Mail bereit. Das entsprechende E-Mail-Postfach finden Sie in unserem Schreiben.Was ist bei der Überweisung zu beachten?
- Überweisen Sie die korrekten Geldbeträge entsprechend der jeweiligen Quittungsdatei
- Stellen Sie die Quittungsdatei (inklusive Quittungsnummer) via E-Mail bereit
- Geben Sie ausschließlich eine Quittungsnummer im Verwendungszweck an
- Halten Sie die Melde- und Zahlungsfristen ein
Abweichungen hiervon werden zur Klärung an die BNetzA übergeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie für die Ermittlung der Daten und die Zahlung der Überschusserlöse die folgenden Fristen:
Ermittelte Überschusserlöse für… Frist Datenermittlung Frist Zahlung Dezember 2022 und
1. Quartal 202331. Juli 2023 15. August 2023 2. Quartal 2023 31. Oktober 2023 15. November 2023
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Lastgangdaten
Wo finde ich meine Lastgangdaten?
Für die Ermittlung der Überschusserlöse benötigen Sie Lastgangdaten wie die viertelstündlichen Einspeisezeitreihen und, wenn Ihre Anlage vom Netzbetreiber geregelt wurde, auch die Redispatchzeitreihen.
Wie genau Sie diese erhalten, erfahren Sie in unserem Schreiben. Alternativ können Sie auch unser Servicecenter unter der
Telefonnummer +49 (0) 365 91 899 015 kontaktieren.
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Ansprechpartner
Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?
- Zu den Themen Banküberweisung und Quittungseinreichung via E-Mail; ggf. auch zum Thema Lastgangdaten:
Bitte wenden Sie sich an das Servicecenter:
Telefon: +49 (0) 365 91 899 015
Öffnungszeiten: Mo – Fr 07:00 – 16:00 Uhr
- Allgemeine Fragen zur Strompreisbremse:
Das Servicecenter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz berät Sie kostenfrei:
Telefon: +49 (0) 800-78 88 900
Öffnungszeiten: Mo – Fr 08:00 – 20:00 Uhr
- weiterführender Link zur Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: FAQ Liste Abschöpfung von Zufallsgewinnen
- Zu den Themen Banküberweisung und Quittungseinreichung via E-Mail; ggf. auch zum Thema Lastgangdaten: