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Mehr- und Mindermengen
![Portables Eingabegerät und Smartphone, auf dem das MITNETZ STROM-Logo zu sehen ist, im Innern eines Fahrzeugs Portables Eingabegerät und Smartphone, auf dem das MITNETZ STROM-Logo zu sehen ist, im Innern eines Fahrzeugs](/Media/images/librariesprovider5/bild-ablage/fahrzeug-smartphone-mitnetz-strom-logo9574cd5afdf36358b157ff050042c9fb.jpg?sfvrsn=8e87aef9_4&w=480&h=200&mode=Crop&scale=Both)
Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 des Netznutzungsvertrages (Strom) (BK6-17-168) vom 20.12.2017 erfolgt die Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen durch den Netzbetreiber in Anwendung des Leitfadens „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ in jeweils geltender Fassung.
Sie erhalten somit die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen lieferstellenscharf im EDIFACT-Format INVOIC.
Die Preise für die Mehr- und Mindermengen finden Sie auf der Internetseite des BDEW für Strom.
Die Plauen NETZ geht bis auf weiteres davon aus, dass die Mehr-/Mindermengen Strom steuerlich als „sonstige Leistung“ angesehen werden und damit nicht dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.