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Vertragliche Grundlagen
Musterdokumente zum Lieferantenrahmenvertrag.
Die Lieferantenrahmenverträge regeln für den Netzzugang insbesondere die Bilanzkreiszuordnung aller gemäß der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) bestätigten Stromentnahmen bzw. -einspeisungen des Stromlieferanten im Verteilernetz der Plauen NETZ, die Abrechnung der Netznutzung sowie der Jahresmengendifferenzen der Standardlastprofilkunden, den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern sowie die Messung und Datenbereitstellung durch Plauen NETZ.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022 anzubieten haben.
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Lieferantenrahmenvertrag und Ergänzungen (Strombezug)
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Lieferantenrahmenvertrag für Stromeinspeisungen
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Messstellenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG