Ich möchte meinen eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage mit
einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Voltampere (VA) und einer
maximalen Modulleistung von 2 Kilowattpeak (kWp) in Betrieb nehmen? Was muss ich hierfür tun?
Für steckerfertige
Photovoltaik-Erzeugungsanlagen (auch „Steckersolargeräte“, „Balkonanlagen“,
„Balkonkraftwerke“) hat der Gesetzgeber vereinfachte
Anmeldebedingungen geschaffen, u. a. ist die Anmeldung beim Netzbetreiber
nicht mehr notwendig. Alle Informationen zu diesem Thema stellen wir hier zur Verfügung.
Muss für die Inbetriebnahme einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage der Zähler gewechselt werden?
Bei Registrierung
der steckerfertigen Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister geben Sie
die Zählernummer an. Wir identifizieren den Zähler und veranlassen bei Bedarf
den Zählerwechsel. Mit Ihrer Anmeldung prüfen wir, ob ein Zählerwechsel notwendig ist. Sie müssen dafür nichts tun. Sie
dürfen die steckerfertige Photovoltaik-Anlage übergangsweise bereits vor Einbau
einer modernen Messeinrichtung betreiben.
Was muss ich tun, um eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage mit einer Wechselrichterleistung
von mehr als 800 Voltampere (VA) und/oder einer maximalen Modulleistung von mehr
als 2 Kilowattpeak (kWp) anzumelden?
Für die Anmeldung diese Photovoltaik-Anlage wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Elektroinstallateur. Eine Auswahl der möglichen Elektroinstallationsfirmen finden Sie auf unserer Seite Installateur-und Elektrofachkraft-Suche.
Eine kostenfreie Vorabprüfung der Anschlussmöglichkeiten an Ihrem Netzanschluss können Sie bei uns online vornehmen. Wie das geht, finden Sie im Blog Onlineservice Nina jetzt auch als App.
Noch ein Hinweis: Sie wundern sich vielleicht, dass der angegebene Link zur MITNETZ STROM führt. Das ist in Ordnung. Wir nutzen das Portal der MITNETZ STROM für unser Netzgebiet mit.